Leistungsangebote

Kfz-Gutachten bei Haftpflichtschäden:

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, dann ist die Rede von einem Haftpflichtschaden. Dies hat zur Folge, dass der Unfallverursacher bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung den gesamten Schaden des Geschädigten ersetzen muss (§ 249 BGB).

Hierbei ist es Interessant zu wissen, welche Ansprüche man stellen kann. Im Folgenden nennen wir die Schadenpositionen, welche bei Haftpflichtschäden eine wesentliche Rolle spielen und vom Schädiger bzw. dessen eintretender Haftpflichtversicherung zu tragen sind:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Gutachterkosten
  • Anwaltskosten
  • Vermögensschäden
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

Damit Sie Ihren Schaden und die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Unfall entstehen können, bezahlt bekommen, sollten Sie sich stets von einem qualifizierten, unabhängigen und neutralen Kfz-Sachverständigen sowie von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen. Vermeiden Sie leichtfertige Abmachungen mit dem Unfallgegner bzw. mit seiner Haftpflichtversicherung.

Bei unverschuldeten Unfällen bestimmen Sie den Gutachter!

 

Kfz-Gutachten bei Kaskoschäden:

Sofern Sie eine Voll- oder Teilkaskoversicherung genießen und Ihr Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall beschädigt wurde oder auch der Unfallgegner bzw. Täter nicht mehr zur ermitteln ist, könnten Sie Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Auch bei Entwendungen tritt eine bestehende Voll- oder Teilkaskoversicherung ein.

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung  ist hier der Versicherer weisungsbefugt. In der Regel wird der Sachverständige von dem Versicherer vermittelt, welcher Ihr Fahrzeug begutachten soll.  Sollte der Versicherer Ihnen die Freiheit lassen, den Sachverständigen selbst zur bestimmen, dann lassen Sie sich die Aussage bitte schriftlich bestätigen. Im Nachgang können Sie sonst kaum beweisen, dass Sie in Absprache mit dem Versicherer den Sachverständigen selbst bestimmt haben. Letztendlich könnte der Versicher die Sachverständigerkosten zum Teil oder komplett ablehnen, sodass Sie den Sachverständigen am Ende selber bezahlen müssen.

Sollten bei der Abrechnung Zweifel aufkommen, welche die Richtigkeit der Abrechnung in Frage stellen, dann scheuen Sie sich nicht von uns beraten zu lassen. Bei berechtigten Zweifeln können wir nach Absprache mit Ihnen den Schaden nachkalkulieren und versuchen den Versicherer zur einer Korrektur zu bewegen. Bleibt der Versicherer bei seiner Abrechnung, dann könnte man das sogenannte “Sachverständigenverfahren” in Erwägung ziehen.

 

Kostenvoranschlag bei kleineren Schäden:

Es geht nur um einen Kratzer? Scheuen Sie sich trotzdem nicht Ihr Fahrzeug von uns begutachten zu lassen. Eventuell steck mehr dahinter als Sie vermuten, vielleicht  hinter elastischen Kunststoffteilen? Falls wir Ihre Vermutung bestätigen und es hier um einen so genannten Bagatellschaden geht, dann erstellen wir einen Kostenvoranschlag, welcher neben einer ausführlichen Kalkulation auch aussagekräftige Lichtbilder enthält. Somit würden sich alle beteiligten an die Schadenminderungspflicht halten. Auch hier werden die Kosten bei unverschuldeten Unfällen in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen.

 

Beweissicherung:

Ist die Schuldfrage nicht eindeutig, dann ist es trotzdem wichtig die Beweise zeitnah zu sichern, damit Sie später, wenn Sie eventuell Recht bekommen, Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend machen können.

In solchen Fällen bieten wir Ihnen eine kostenlose Beweissicherung an. Es werden Lichtbilder angefertigt und alle relevanten Daten aufgenommen und archiviert. Bei Bedarf kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Gutachten erstellt werden. Hierzu genügt es, wenn Sie uns z.B. kurz telefonisch mit der Erstellung des Gutachtens beauftragen.